Volltextergebnisse:
- erwgr039
- ''2'' Für natürliche Personen sollte <hi #fff200>Transparenz</hi> dahingehend bestehen, dass sie betreffende ... noch verarbeitet werden. ''3'' Der Grundsatz der Transparenz setzt voraus, dass alle Informationen und Mittei... ige Informationen, die eine <hi #fff200>faire und transparente Verarbeitung</hi> im Hinblick auf die betroffen
- artikel12
- hte der betroffenen Person ==== === Artikel 12 - Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für ... e Verarbeitung beziehen, <hi #fff200>in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form i... - [[wiki:erwaegungsgruende:erwgr058|Grundsatz der Transparenz]]\\ 59 - [[wiki:erwaegungsgruende:erwgr059|Modal
- erwgr060
- flicht === ''1'' Die Grundsätze einer fairen und transparenten Verarbeitung machen es erforderlich, dass die ... rbeitet werden, notwendig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten. ''3'' Darüber hi
- erwgr058
- rwGr ===== === Erwägungsgrund 58 - Grundsatz der Transparenz === ''1'' Der Grundsatz der Transparenz setzt voraus, dass eine für die Öffentlichkeit oder die betroffene
- kapitel03
- te der betroffenen Person ==== === Abschnitt 1 - Transparenz und Modalitäten === Artikel 12 - [[:wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel03:artikel12|Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für
- erwgr078
- möglich <hi #fff200>pseudonymisiert</hi> werden, Transparenz in Bezug auf die Funktionen und die Verarbeitung
- artikel53
- es Mitglied ihrer Aufsichtsbehörden im Wege eines transparenten Verfahrens ernannt wird, und zwar || | | –
- erwgr121
- ere vorsehen, dass diese Mitglieder im Wege eines transparenten Verfahrens entweder – auf Vorschlag der Regier
- paragraph32
- Informationen für die Öffentlichkeit in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form i
- paragraph33
- Informationen für die Öffentlichkeit in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form i
- paragraph63
- nd datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten in transparenter Form in einer Vereinbarung festzulegen, soweit
- artikel26
- rtliche. ''2'' Sie legen in einer Vereinbarung in transparenter Form fest, wer von ihnen welche Verpflichtung
- artikel40
- enden präzisiert wird: || | | a) | faire und transparente Verarbeitung; | | | b) | die berechtigten
- artikel14
- fenen Person gegenüber eine <hi #fff200>faire und transparente Verarbeitung</hi> zu gewährleisten: || | |
- erwgr071
- , der betroffenen Person gegenüber eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten, sollte der für d